Es gibt einen Abteilungspräsidenten beim Gericht Erster Instanz, Arbeits- und Unternehmensgericht. Beim Kassationshof handelt es sich um den Kammerpräsidenten.

Der Kammerpräsident am Kassationshof wird unter den Gerichtsräten am Kassationshof gewählt.

Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:

  • der Erste Präsident
  • der Präsident
  • die Kammerpräsidenten
  • die Gerichtsräte.

Ausführlichere Informationen über den Abteilungspräsidenten beim Gericht Erster Instanz, Arbeits- und Unternehmensgericht finden Sie unter „Präsident“.