Für eine Reihe von Angelegenheiten ist ausschließlich das Arbeitsgericht zuständig.

Hier einige Beispiele:

  • bei Anwendung von durch das Gesetz und Verordnungen bestimmte Verwaltungsstrafen
  • Streitfälle mit Bezug auf den Sozialausweis 
  • Streitfälle mit Bezug auf die Ausgleichsentschädigung gemäß dem Gesetz vom 1. August 1985 hinsichtlich den sozialrechtlichen Bestimmungen
  • Streitfälle mit Bezug auf die individuellen Verwaltungshandlungen in Sachen Verleihung, Aussetzung und Entziehung der Anerkennung als Hafenarbeiter.
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