Für eine Reihe von Angelegenheiten ist ausschließlich das Arbeitsgericht zuständig.
Hier einige Beispiele:
- bei Anwendung von durch das Gesetz und Verordnungen bestimmte Verwaltungsstrafen
- Streitfälle mit Bezug auf den Sozialausweis
- Streitfälle mit Bezug auf die Ausgleichsentschädigung gemäß dem Gesetz vom 1. August 1985 hinsichtlich den sozialrechtlichen Bestimmungen
- Streitfälle mit Bezug auf die individuellen Verwaltungshandlungen in Sachen Verleihung, Aussetzung und Entziehung der Anerkennung als Hafenarbeiter.
Rechtbanktypes