örtliche Zuständigkeiten

Das Polizeigericht Eupen ist unterteilt in zwei Abteilungen. Die erste Abteilung (Eupen) ist zuständig für das Gebiet des ersten Kantons Eupen-Sankt Vith (Gemeinden Eupen, Kelmis, Lontzen und Raeren) und die zweite Abteilung (St. Vith) ist zuständig für das Gebiet des zweiten Kantons Eupen-Sankt Vith (Gemeinden Sankt Vith, Amel, Büllingen, Burg-Reuland und Bütgenbach).