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Beschreibung

Das Gericht Erster Instanz ist das Gericht mit den weitreichendsten Zuständigkeiten, sowohl auf zivilrechtlicher als auch auf strafrechtlicher Ebene.

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Zuständigkeiten
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Ein anderes Gericht

Friedensgericht

Das Friedensgericht ist ausschließlich für Zivilsachen zuständig. Sie können sich deshalb bei Strafsachen, finanziellen Angelegenheiten sowie bei sozialrechtlichen Problemen nicht an einen Friedensrichter wenden. Der Friedensrichter ist der Richter, der dem Bürger am nächsten steht.

Polizeigericht

Ein Polizeigericht darf nicht mit der Polizei verwechselt werden.

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Arbeits- und Sozialsicherheitsrechtssachen. Außerdem ist das Arbeitsgericht für Sachen zuständig, die ihm durch spezielle Gesetze übertragen werden.

Unternehmens­gericht

Das Unternehmensgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Streitsachen zwischen Unternehmen.