Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des gerichtlichen Standes. 

A. Was sind 'personenbezogene Daten'?

Der Begriff 'personenbezogene Daten' ist sehr weit zu verstehen. Es handelt sich um "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen". 

Es kann gehen um direkt identifizierende Daten, wie ein Name oder eine Nationalregisternummer, aber auch um indirekt identifizierende Daten, wie eine Telefonnummer und Adressangaben, oder Daten, die kombiniert etwas über die wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser Person aussagen. Identifizierbarkeit kann auch aus der Zusammenführung verschiedener Daten erfolgen.

Sobald jemand identifizierbar ist, sind alle Daten "zu" dieser Person personenbezogene Daten. Es geht also nicht nur um die identifizierenden Daten an sich, sondern um alle Informationen, die sich auf diese Person beziehen

B. Was ist mit der 'Verarbeitung' von personenbezogenen Daten gemeint?

Der Begriff der Datenverarbeitung umfasst jeden ausgeführten Vorgang (oder jede solche Vorgangsreihe) im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Das Erheben, das Erfassen, die Speicherung, das Auslesen, die Veränderung, die Übermittlung, die Organisation, die Verknüpfung oder die Vernichtung von personenbezogenen Daten sind Beispiele von Datenverarbeitungen.

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die Regeln für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz. Beim gerichtlichen Stand werden personenbezogenen Daten gemäß diesen Regeln verarbeitet.

Falls Sie mehr Informationen wünschen, können Sie die Datenschutzhinweise der Gerichtshöfe und Gerichte, oder des übergreifenden Kollegiums der Gerichtshöfe und Gerichte anklicken.

 

Die Gerichtshöfe und Gerichte

Die Gerichtshöfe und Gerichte haben die Aufgabe, sich mit Rechtsstreitigkeiten zu befassen (für weitere Informationen, die Gerichtshöfe und Gerichte). 

Klicken Sie hier (FR), um Informationen über die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.

 

Das Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte

Das Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte ist eine Dachorganisation mit der Aufgabe, die Gerichtshöfe und Gerichte zu unterstützen (für weitere Informationen: das Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte (FR)). 

Klicken Sie hier (FR) für Informationen über die personenbezogenen Daten, die von dem Kollegium der Gerichtshöfe und Gerichte verarbeitet werden.